Gefahrgut-ID8000: Unterschied zwischen den Versionen

Aus DGDeT Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(9 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 10: Zeile 10:
#UN 3334
#UN 3334
#UN enthalten 3335, sofern von diesen Stoffen keine Nebengefahr ausgeht.  
#UN enthalten 3335, sofern von diesen Stoffen keine Nebengefahr ausgeht.  
<br>Gefährliche Güter, deren Transport in Passagierflugzeugen verboten ist, dürfen nicht als Konsumgüter transportiert werden.
Gefährliche Güter, deren Transport in Passagierflugzeugen verboten ist, dürfen nicht als Konsumgüter transportiert werden.
<br>
<br>
Wenn der Versender das Produkt von den o.a. UN-Nummern in ID8000, Konsumgüter, Klasse 9 umklassifiziert, verwendet er immer die Verpackungsanweisung Y963. Diese Anweisung erlaubt 500 ml für Flüssigkeiten, was der oben genannten Option „Begrenzte Menge“ entspricht, aber es gibt kein Maximum pro Packung, sondern nur ein Bruttogewicht von 30 kg. Das bedeutet, dass sie viel mehr als 2 Flaschen in eine Schachtel packen können!
Wenn der Versender das Produkt von den o.a. UN-Nummern in ID8000, Konsumgüter, Klasse 9 umklassifiziert, verwendet er immer die Verpackungsanweisung Y963. Diese Anweisung erlaubt 500 ml für Flüssigkeiten, was der oben genannten Option „Begrenzte Menge“ entspricht, aber es gibt kein Maximum pro Packung, sondern nur ein Bruttogewicht von 30 kg. Das bedeutet, dass sie viel mehr als 2 Flaschen in eine Schachtel packen können!
<br>
<br>
Die Verpackungen müssen nicht bauartgeprüft sein, müssen aber den zu erwartenden Belastungen im Luftversand Stand halten können.
<br>
<br>
<br>
Auf die besonderen Schulungsverpflichtungen aller am Lufttransport Beteiligten (Schulung mit Prüfung, Zertifikatsgültigkeit 2 Jahre) sei hier besonders hingewiesen.
[https://dgdet-wiki.nmmn.com/index.php?title=Hauptseite Hauptseite]
<br>
[https://dgdet-wiki.nmmn.com/index.php?title={{PAGENAME}}&action=info Seiteninformationen und Statistik]
<br>
<br>
----
[https://dgdet-wiki.nmmn.com/index.php/Copyright Copyright]
<br>
[https://dgdet.nmmn.com/ownpage/ownpage/getpage/page/imprint Impressum]
 
 
 


Übersicht über die Eingabefelder des Gefahrgutpapiers
ACHTUNG: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Verwendung von Konsumgütern im Zusammenhang eines Versands als ID 8000 keine Prüfung
- der Stoffe
- Verpackung
- Gewicht
- PAC/CAO
erfolgt. Wir bitten sie, die nötigen Einstellungen in der Software selbst vorzunehmen! Die Software ermöglicht und unterstützt die händische Eingabe, damit ein gültiges Gefahrgutdokument erstellt werden kann. 
<br>
<br>
#Titel des Dokuments
#:Der Titel kann frei gewählt und jederzeit überschrieben werden.
#Barcode
#:Der Barcode wird vom System generiert und kann nicht überschrieben werden.
#Name des Versenders
#: Der Name ist frei wählbar oder er kann aus bereits hinterlegten Adressen im Adressbuch abgerufen werden.
#Name des Empfängers
#: Der Name ist frei wählbar oder er kann aus bereits hinterlegten Adressen im Adressbuch abgerufen werden.
#AWB Nummer: Die Eingabe ist optional.
#:Die AWB-Nummer kann von Ihnen selbst eingegeben oder später von einer anderen Person, z. B. von einem Spediteur, nachdem das Dokument mit ihm geteilt wurde. Für den Airline-Code kann ein Präfix eingegeben werden. Als Präfix ist bisher 020 für die Lufthansa hinterlegt.
#Referenznummer des Versenders
#:Die Eingabe ist optional.
#Fluglinienbeschränkungen
#:Die Auswahl PAX oder CAO, dabei ist ''Passenger and Cargo Aircraft'' immer vorausgewählt. Das System prüft bei der Eingabe die ausgewählten Gefahrgüter für die Sendung und schaltet mit einem Hinweis für den Benutzer automatisch auf ''Cargo Aircraft only'' um.
#Herkunft
#:Die Eingabe des Flughafens ist optional.
#Ziel
#:Die Eingabe des Flughafens ist optional.
#Auswahl »RADIOACTIVE« oder »NON-RADIOACTIVE«
#:Sie können diese Auswahl nicht selbst treffen. Das System tätigt diese automatisch durch die Selektion der Gefahrgüter.
#Auswahl gefährlicher Güter
#:Vergleiche hierzu auch den Punkt [https://dgdet-wiki.nmmn.com/index.php/Gefahrgutinfo Gefahrgutinfo]
#Additional Handling Information
##:Einleitend erscheint nur ein Hinweistext, damit der Benutzer weiß, welche Anzahl an Zeichen einzugeben ist. »Im PDF sind max. 48 Zeichen (mit chinesischem Inhalt 58) pro Zeile und max. 9 Zeilen erlaubt. Nach 48 Zeichen entsteht ein automatischer Zeilenumbruch! Bitte prüfen Sie das PDF, bevor Sie fortfahren!«
##:- Bei Bedarf können Sie zusätzliche Informationen in das Feld einfügen. Diese Zusatzinformationen können als Freitext eingegeben oder aus Ihrer Vorlagendatenbank ausgewählt werden. Additional Handling Informations sind:
###:- die Bruttogesamtmenge LQ (diese wird automatisch vor den nachfolgenden Texten gesetzt und aus der Eingabe der Total Gross Weight gezogen)
###:- Emergency contact (Person)
###:- Zusätzliche Kontaktperson oder Organisation (nur bei Bedarf)
###:- Notfallkontakt (Telefonnummer)
###:- Zusätzliche Notfallkontaktnummer (nur bei Bedarf)
###:- Freitext
###:- Für bereits hinterlegte Texte aus der Vorlagendatenbank klicken Sie auf den Button »Alle AH anzeigen«. Klicken Sie dann auf die gewünschte Vorlage.
#Date, Datum
#:Der Ort wird bei Wahl einer Absendervorlage vorausgefüllt, genauer aus dem Feld Ort aus der Adresse der gewählten Versenderadresse. Der Ort kann jederzeit überschrieben werden. Das Datum wird ebenso vorausgefüllt und kann ebenfalls überschrieben werden. Zusätzlich wird die Uhrzeit angezeigt. Bitte nach den Eingaben jeweils auf den Speicher-Button klicken, um die Daten auf dem Server zu sichern.
#Signatur
#:Die Signatur wird vom System automatisch hinzugefügt und ist auch nach dem Exportieren sichtbar. Als Voraussetzung hierfür muss der User die nötigen Rechte als Moderator oder Attendee besitzen und ein gültiges Modul-Zertifikat eingetragen sowie eine digitale Signatur hinterlegt haben. Zertifikatsdatum, Signatur und das Recht zur Signatur sind ebenso bei allen anderen Verkehrsträgern Voraussetzung. Die Signatur wird erst nach dem Speichern gesetzt.
<br>
<br>
<br>
<br>

Aktuelle Version vom 14. November 2024, 12:54 Uhr

Sonderfall ID 8000, Konsumgüter oder Consumer Commodities im Lufttransport (ID 8000 IATA-DGR)

Folgende Stoffe dürfen nur als Konsumgüter im Luftverkehr versendet werden:

  1. Klasse 2 (nur ungiftige Aerosole)
  2. Klasse 3 (Verpackungsgruppe II oder III)
  3. Unterklasse 6.1 (nur Verpackungsgruppe III)
  4. UN 3077
  5. UN 3082
  6. UN 3175
  7. UN 3334
  8. UN enthalten 3335, sofern von diesen Stoffen keine Nebengefahr ausgeht.

Gefährliche Güter, deren Transport in Passagierflugzeugen verboten ist, dürfen nicht als Konsumgüter transportiert werden.
Wenn der Versender das Produkt von den o.a. UN-Nummern in ID8000, Konsumgüter, Klasse 9 umklassifiziert, verwendet er immer die Verpackungsanweisung Y963. Diese Anweisung erlaubt 500 ml für Flüssigkeiten, was der oben genannten Option „Begrenzte Menge“ entspricht, aber es gibt kein Maximum pro Packung, sondern nur ein Bruttogewicht von 30 kg. Das bedeutet, dass sie viel mehr als 2 Flaschen in eine Schachtel packen können!
Die Verpackungen müssen nicht bauartgeprüft sein, müssen aber den zu erwartenden Belastungen im Luftversand Stand halten können.
Auf die besonderen Schulungsverpflichtungen aller am Lufttransport Beteiligten (Schulung mit Prüfung, Zertifikatsgültigkeit 2 Jahre) sei hier besonders hingewiesen.

ACHTUNG: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Verwendung von Konsumgütern im Zusammenhang eines Versands als ID 8000 keine Prüfung 
- der Stoffe 
- Verpackung
- Gewicht
- PAC/CAO
erfolgt. Wir bitten sie, die nötigen Einstellungen in der Software selbst vorzunehmen! Die Software ermöglicht und unterstützt die händische Eingabe, damit ein gültiges Gefahrgutdokument erstellt werden kann.  




Hauptseite
Seiteninformationen und Statistik


Copyright
Impressum