Radioaktive-Gefahrgüter: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 16. März 2021, 13:57 Uhr
Sie können Radioaktive Gefahrgüter in eDGD verarbeiten, beachten Sie jedoch die Ausnahmen. Radioaktive Stoffe sind eine Ausnahme.
Geben Sie einen radioaktives Gefahrgut ein, dann folgen weitere Eingaben:
- Kategorie, Transport-Index (TI) und Abmessungen (Dimensionen)
- Radionuklid und Form
- Zulassung / Zertifikat
- Verpackung
- Anzahl
- Klasse / Unterklasse
- zulässiges Bruttogewicht
Hinweis: Wenn die Sendung über 50 kg liegt, geben Sie vor dem Speichern ein zulässiges Bruttogewicht ein und fügen Sie dem Dokument das radioaktive Gefahrgut hinzu.
Hinweis: Um die Klasse/Unterklasse (Nebengefahr) des Gefahrguts bearbeiten zu können, müssen Sie zuerst auf Bearbeiten klicken. Dann zeigt sich ein weißer Haken und Sie können die Klasse ändern.
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