Gefahrgut-der-Klasse-1: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Sonderfall Gefahrgut der Klasse 1<br> <br> Für Gefahrgüter der Klasse 1 ist die Angabe der Netto-Explosivstoff-Masse zwingend erforderlich. Es gibt im eDGD 2 Lösungswege in der Software:<br> <br> #1 Die Angabe kann im dafür vorgesehenen Feld erfolgen. Dann wird die Menge automatisch summiert und die Gesamt-Netto-Explosivstoff-Masse unter "Zusätzliche Informationen" ausgegeben.<br> #2 Sie tragen den Wert manuell in das Feld "Zusatztext zur Anzahl und…“) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
Für Gefahrgüter der Klasse 1 ist die Angabe der Netto-Explosivstoff-Masse zwingend erforderlich. Es gibt im eDGD 2 Lösungswege in der Software:<br> | Für Gefahrgüter der Klasse 1 ist die Angabe der Netto-Explosivstoff-Masse zwingend erforderlich. Es gibt im eDGD 2 Lösungswege in der Software:<br> | ||
<br> | <br> | ||
# | # Die Angabe kann im dafür vorgesehenen Feld erfolgen. Dann wird die Menge automatisch summiert und die Gesamt-Netto-Explosivstoff-Masse unter "Zusätzliche Informationen" ausgegeben.<br> | ||
# | # Sie tragen den Wert manuell in das Feld "Zusatztext zur Anzahl und Art der Verpackung" ein, z.B. NEQ: 10.45 kg. | ||
<br> | <br> | ||
<br> | <br> |
Version vom 14. November 2024, 12:59 Uhr
Sonderfall Gefahrgut der Klasse 1
Für Gefahrgüter der Klasse 1 ist die Angabe der Netto-Explosivstoff-Masse zwingend erforderlich. Es gibt im eDGD 2 Lösungswege in der Software:
- Die Angabe kann im dafür vorgesehenen Feld erfolgen. Dann wird die Menge automatisch summiert und die Gesamt-Netto-Explosivstoff-Masse unter "Zusätzliche Informationen" ausgegeben.
- Sie tragen den Wert manuell in das Feld "Zusatztext zur Anzahl und Art der Verpackung" ein, z.B. NEQ: 10.45 kg.
Hauptseite
Seiteninformationen und Statistik