Archiv: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die digitale Archivierung beendet den papierlosen Prozess der Gefahrgutabfertigung. Hier können alle relevanten Dokumente (DGD, Checksheet, etc.) für den von der IATA geforderten Mindestzeitraum von 3 Monaten archiviert werden. Sofern eine längere Speicherzeit gewünscht ist, kann man die entsprechenden Dokumente an anderer Stelle speichern. | Die digitale Archivierung beendet den papierlosen Prozess der Gefahrgutabfertigung. Hier können alle relevanten Dokumente (DGD, Checksheet, etc.) für den von der IATA geforderten Mindestzeitraum von 3 Monaten archiviert werden. Sofern eine längere Speicherzeit gewünscht ist, kann man die entsprechenden Dokumente an anderer Stelle speichern. | ||
Hinweis: Für einen längeren Speicherzeitraum kontaktieren | Hinweis: Für einen längeren Speicherzeitraum kontaktieren Sie uns bitte. | ||
Der Moderator hat Zugriff auf das Archiv der jeweiligen Gruppe und kann bei Bedarf die Dokumente dort aufrufen und rechtskonform in Papierform ausdrucken., sofern eine digitale Signatur seitens des Versenders benutzt wurde. | Der Moderator hat Zugriff auf das Archiv der jeweiligen Gruppe und kann bei Bedarf die Dokumente dort aufrufen und rechtskonform in Papierform ausdrucken., sofern eine digitale Signatur seitens des Versenders benutzt wurde. | ||
<br> | <br> |
Version vom 15. März 2021, 12:59 Uhr
Die digitale Archivierung beendet den papierlosen Prozess der Gefahrgutabfertigung. Hier können alle relevanten Dokumente (DGD, Checksheet, etc.) für den von der IATA geforderten Mindestzeitraum von 3 Monaten archiviert werden. Sofern eine längere Speicherzeit gewünscht ist, kann man die entsprechenden Dokumente an anderer Stelle speichern.
Hinweis: Für einen längeren Speicherzeitraum kontaktieren Sie uns bitte.
Der Moderator hat Zugriff auf das Archiv der jeweiligen Gruppe und kann bei Bedarf die Dokumente dort aufrufen und rechtskonform in Papierform ausdrucken., sofern eine digitale Signatur seitens des Versenders benutzt wurde.
Hauptseite
Seiteninformationen und Statistik