Bearbeitungsrechte: Unterschied zwischen den Versionen

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eDGD ist mit einem sehr durchdachten Wurzel-rechtesystem ausgestattet. Rechte können vererbt oder weitergegeben werden. Das Bearbeiten eines Gefahrgutdokuments in Abhängigkeit des Rechtssystems kann im Gefahrgutdokument erfolgen:
eDGD ist mit einem sehr durchdachten feingranularem Rechtesystem ausgestattet. Rechte können vererbt oder weitergegeben werden. Das Bearbeiten eines Gefahrgutdokuments in Abhängigkeit des Rechtssystems kann im Gefahrgutdokument erfolgen:
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*Bearbeitung des Beförderungspapiers
*Bearbeitung des Beförderungspapiers
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*Ergänzung AWB-Nummer und Airports
*Ergänzung AWB-Nummer und Airports


Ein einmal erstelltes Gefahrgutdokument kann von jedem Nutzer eingesehen werden. Unter Berücksichtigung des Rechtesystems dürfen PK1 Nutzer alle Felder der Shipper’s Declaration ändern. Bei der Änderung eines relevanten Feldes, also allen außer  
Ein einmal erstelltes Gefahrgutdokument kann von jedem Nutzer eingesehen werden. Unter Berücksichtigung des Rechtesystems dürfen PK1-Nutzer alle Felder der Shipper’s Declaration ändern. Bei der Änderung eines relevanten Feldes, also allen außer  
*Airport of Departure
*Airport of Departure
*Airport of Destination
*Airport of Destination
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erscheint automatisch die Signatur des PK1-Nutzers auf dem Gefahrgutdokument, der Shipper’s Declaration, der die letzte Änderung vorgenommen hat, sodass dieser nun für die Sendung verantwortlich ist.
erscheint automatisch die Signatur des PK1-Nutzers auf dem Gefahrgutdokument, der Shipper’s Declaration, der die letzte Änderung vorgenommen hat, sodass dieser nun für die Sendung verantwortlich ist.
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Werden nur die Felder der AWB-Nummer und der Airports ausgefüllt oder angepasst, ändert sich die Signatur nicht. Basierend auf dem Rechtesystem haben neben PK1 Nutzern auch PK3 Nutzer die Möglichkeit, die  
Werden nur die Felder der AWB-Nummer und der Airports ausgefüllt oder angepasst, ändert sich die Signatur nicht. Basierend auf dem Rechtesystem haben neben PK1-Nutzern auch PK3-Nutzer die Möglichkeit, die  
*AWB-Nummer und die  
*AWB-Nummer und die  
*Airports anzugeben  
*Airports anzugeben  
jedoch keines der anderen Felder zu verändern.  
jedoch keines der anderen Felder zu verändern.  
  Hinweis: Mit Signatur verantwortlich für die Sendung ist dann weiterhin der PK1 Nutzer, der die Shipper’s Declaration mit allen relevanten Gefahrgutdaten erstellt oder zuletzt geändert hat.
  Hinweis: Mit Signatur verantwortlich für die Sendung ist dann weiterhin der PK1-Nutzer, der die Shipper’s Declaration mit allen relevanten Gefahrgutdaten erstellt oder zuletzt geändert hat.
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Version vom 15. März 2021, 17:21 Uhr

eDGD ist mit einem sehr durchdachten feingranularem Rechtesystem ausgestattet. Rechte können vererbt oder weitergegeben werden. Das Bearbeiten eines Gefahrgutdokuments in Abhängigkeit des Rechtssystems kann im Gefahrgutdokument erfolgen:

  • Bearbeitung des Beförderungspapiers
  • Bearbeitung mit digitaler Signatur
  • Bearbeitung ohne digitale Signatur
  • Ergänzung AWB-Nummer und Airports

Ein einmal erstelltes Gefahrgutdokument kann von jedem Nutzer eingesehen werden. Unter Berücksichtigung des Rechtesystems dürfen PK1-Nutzer alle Felder der Shipper’s Declaration ändern. Bei der Änderung eines relevanten Feldes, also allen außer

  • Airport of Departure
  • Airport of Destination
  • Air Waybill No.

erscheint automatisch die Signatur des PK1-Nutzers auf dem Gefahrgutdokument, der Shipper’s Declaration, der die letzte Änderung vorgenommen hat, sodass dieser nun für die Sendung verantwortlich ist.

Werden nur die Felder der AWB-Nummer und der Airports ausgefüllt oder angepasst, ändert sich die Signatur nicht. Basierend auf dem Rechtesystem haben neben PK1-Nutzern auch PK3-Nutzer die Möglichkeit, die

  • AWB-Nummer und die
  • Airports anzugeben

jedoch keines der anderen Felder zu verändern.

Hinweis: Mit Signatur verantwortlich für die Sendung ist dann weiterhin der PK1-Nutzer, der die Shipper’s Declaration mit allen relevanten Gefahrgutdaten erstellt oder zuletzt geändert hat.



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