FAQ: Unterschied zwischen den Versionen
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Spezialfall: Die Angabe des technischen Namens ist bei der UN2331 nicht erforderlich. Nur wenn im IMDG-Code in der Spalte 6 des Stoffverzeichnisses die Sondervorschrift 274 oder 318 angegeben ist, muss dieser bei der Versandbezeichnung ergänzt werden. Das Feld, wo die Eintragung im Programm ergänzt wurde, dient der Angabe von ''waste'' (Abfällen), ''molten'' (geschmolzen), etc. Diese Eintragung muss vor der Versandbezeichnung stehen. Daher positioniert das Programm die Angaben, wie auf der fehlerhaften IMO. Somit haben Sie ein Feld genutzt, was nicht dafür vorgesehen war. Sollte für das Gefahrgut ein technischer Name erforderlich sein, wird der Benutzer durch das Programm immer zur Eingabe aufgefordert werden. Kurz zusammengefasst: Bitte technischen Namen löschen und alles ist wieder in Ordnung. Die Reederei sollte die IMO auch ohne die Angabe des technischen Namens akzeptieren. | Spezialfall: Die Angabe des technischen Namens ist bei der UN2331 nicht erforderlich. Nur wenn im IMDG-Code in der Spalte 6 des Stoffverzeichnisses die Sondervorschrift 274 oder 318 angegeben ist, muss dieser bei der Versandbezeichnung ergänzt werden. Das Feld, wo die Eintragung im Programm ergänzt wurde, dient der Angabe von ''waste'' (Abfällen), ''molten'' (geschmolzen), etc. Diese Eintragung muss vor der Versandbezeichnung stehen. Daher positioniert das Programm die Angaben, wie auf der fehlerhaften IMO. Somit haben Sie ein Feld genutzt, was nicht dafür vorgesehen war. Sollte für das Gefahrgut ein technischer Name erforderlich sein, wird der Benutzer durch das Programm immer zur Eingabe aufgefordert werden. Kurz zusammengefasst: Bitte technischen Namen löschen und alles ist wieder in Ordnung. Die Reederei sollte die IMO auch ohne die Angabe des technischen Namens akzeptieren. | ||
= Ich kann meine Gefahrgut als eine Position im Gefahrgutdokument nicht auf unterschiedliche Overpacks aufteilen, splitten! | = Ich kann meine Gefahrgut als eine Position im Gefahrgutdokument nicht auf unterschiedliche Overpacks aufteilen, splitten! | ||
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Wenn sie ein Gefahrgut, welches in einer Position steht, auf 2 Overpacks aufteilen wollen, so müssen sie vorab daraus 2 oder mehr Positionen bzw. Einträge im Gefahrgutdokument machen. Umgekehrt bedeutet es, dass eine Aufteilung einer Position auf mehrere Overpacks nicht möglich ist. Die Overpacks können auch verschieden benannt werden. | Wenn sie ein Gefahrgut, welches in einer Position steht, auf 2 Overpacks aufteilen wollen, so müssen sie vorab daraus 2 oder mehr Positionen bzw. Einträge im Gefahrgutdokument machen. Umgekehrt bedeutet es, dass eine Aufteilung einer Position auf mehrere Overpacks nicht möglich ist. Die Overpacks können auch verschieden benannt werden. | ||
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Version vom 23. März 2021, 14:27 Uhr
Warum erscheint beim Speichern meiner Daten im Account eine Fehlermeldung, dass die Mailadresse nicht korrekt sei?
Überprüfen Sie die Mailadresse. Häufig werden Leerzeichen an der Mailadresse angehängt.
Warum kann beim Verkehrsträger See in der IMO-Erklärung keine Containernummer (Container-Nr.) eingeben?
Sie haben nicht die Rechte als Packer, welche vom Moderator vergeben werden.
Warum konnte ich gestern mein Gefahrgutdokument noch mit meiner Signatur unterzeichnen, heute aber nicht mehr?
Entweder hat Ihnen jemand in der Sicherheitserklärung das Recht zum Signieren in den Kontoeinstellungen für diesen Verkehrsträger entzogen oder das Zertifikat ist abgelaufen.
Wie gebe ich die Bruttomenge bei der IMO-Erklärung, See, ein?
Die Bruttomenge setzt sich zusammen aus der gesamten Menge des Gefahrguts zuzüglich dem Gewicht aller Verpackungen.
Wie werden Gewichte, z.B. Liter oder Kilogramm, eingegeben?
Die Zahlen werden mit einem Punkt als Dezimalpunkt und 4 Nachkommastellen eingegeben. Selbst wenn Sie weniger eingeben, werden immer 4 Stellen, getrennt mit einem Dezimalpunkt, angezeigt.
Was darf ein Moderator?
Der Moderator ist diejenige Person in der Firma, die Zugriff auf alle Accounts der User hat und Einstellungen vornehmen kann. Es gibt die Rechte für die Rollen als:
- Moderator
- Mitarbeiter (Attendee)
- Packer
- Read only
Der Moderator ist weiterhin die Person, welche in einem Notfall Ansprechperson der Behörden, z.B. des LBA, ist.
Fehler im Gefahrgutdokument in der Reihenfolge von Zusatzbezeichnung und Versandbezeichnung
Diese Zusatzbezeichnung gehört immer unter die Versandbezeichnung!
Spezialfall: Die Angabe des technischen Namens ist bei der UN2331 nicht erforderlich. Nur wenn im IMDG-Code in der Spalte 6 des Stoffverzeichnisses die Sondervorschrift 274 oder 318 angegeben ist, muss dieser bei der Versandbezeichnung ergänzt werden. Das Feld, wo die Eintragung im Programm ergänzt wurde, dient der Angabe von waste (Abfällen), molten (geschmolzen), etc. Diese Eintragung muss vor der Versandbezeichnung stehen. Daher positioniert das Programm die Angaben, wie auf der fehlerhaften IMO. Somit haben Sie ein Feld genutzt, was nicht dafür vorgesehen war. Sollte für das Gefahrgut ein technischer Name erforderlich sein, wird der Benutzer durch das Programm immer zur Eingabe aufgefordert werden. Kurz zusammengefasst: Bitte technischen Namen löschen und alles ist wieder in Ordnung. Die Reederei sollte die IMO auch ohne die Angabe des technischen Namens akzeptieren.
= Ich kann meine Gefahrgut als eine Position im Gefahrgutdokument nicht auf unterschiedliche Overpacks aufteilen, splitten!
Wenn sie ein Gefahrgut, welches in einer Position steht, auf 2 Overpacks aufteilen wollen, so müssen sie vorab daraus 2 oder mehr Positionen bzw. Einträge im Gefahrgutdokument machen. Umgekehrt bedeutet es, dass eine Aufteilung einer Position auf mehrere Overpacks nicht möglich ist. Die Overpacks können auch verschieden benannt werden.
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