Rechtesystem: Unterschied zwischen den Versionen

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  Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass in anderen Ländern Berechtigungen anders geregelt sein können. Diese lassen sich in eDGD für das jeweilige Land separat festlegen.
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Tipp: Wenn alle User die Dokumente aller Personen sehen sollen, so geben sie bitte allen Usern das recht eines Moderators.
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Version vom 25. Mai 2023, 16:35 Uhr

Ziel ist es, auf Basis des Rechtesystems die Teilnehmer der gesamten Transportkette papierlos anzubinden und eine Nutzung der Software entsprechend der jeweiligen Rechte zu ermöglichen. Es ist aber jederzeit möglich, die Beförderungspapiere auch in Papierform auszudrucken oder als PDF einer E-Mail beizufügen, damit der Transport unter allen Umständen jederzeit erfolgen kann.
Die Beteiligten der Transportkette für Gefahrgut im Luftverkehr lassen sich wie folgt definieren:

  • Absender
  • Provider
  • Spediteur
  • Ground Handler
  • Airline /Fluggesellschaft
  • ...
  • Empfänger


Die für Deutschland definierten Rechte sehen vor, dass folgende Bedingungen erfüllt sein müssen:

  • Absender: Zertifikat für Modul A
  • Spediteur: Zertifikat für Modul C
  • Ground Handler: Zertifikat für Modul F


Abhängig von dem jeweiligen Modul (früher Personalkategorie) unterscheiden sich die Rechte des Nutzers in eDGD.

  • Modul A-Nutzern ist es gestattet, die Shipper’s Declaration vollständig auszufüllen und mit hinterlegter Faksimile-Unterschrift digital zu signieren.
  • Modul C-Nutzer dürfen hingegen nur die Felder Airport of Departure, Airport of Destination und Air Waybill No. ergänzen oder ändern und die übrigen Informationen nur lesen.
  • Modul F-Nutzer besitzen ausschließlich das Leserecht.
Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass in anderen Ländern Berechtigungen anders geregelt sein können. Diese lassen sich in eDGD für das jeweilige Land separat festlegen.



Tipp: Wenn alle User die Dokumente aller Personen sehen sollen, so geben sie bitte allen Usern das recht eines Moderators.


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