Ausnahmen
Folgend eine Auflistung von Vorschriften, die in der Software keiner Überprüfung unterliegen:
- In DGDeT findet im Luftverkehr keine Überprüfung einer korrekten Klassifizierung der UN-Nummern statt. So kann hier als Beispiel die Unterklasse 5.2. genannt werden.
- Für Gefahrgüter der Klasse 7 erfolgt keine Prüfung der Trennvorschriften für Verpackung und Versand.
- Ferner findet in der Klasse 8 keine Überprüfung statt.
- Im IMDG-Code findet keine Überprüfung der Trennvorschriften statt.
- Im ADR findet keine Überprüfung des Zusammenpackens statt.