Vorschriften

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Für den Umgang mit Gefahrgütern gibt es zahlreiche Regelungen und Abkommen, gerade für den sicheren Transport auf

  • der Straße
  • Schiene
  • im Luft- und im Wassertransport

z. B. hinsichtlich

  • Verpackung
  • Ladungssicherung
  • Kennzeichnung
  • Transport

Der Zweck der umfänglichen Vorschriften soll eine sichere Abwicklung der Gefahrguttransporte (Unfallvermeidung) ermöglichen und genaue und schnelle Information der Rettungskräfte (Feuerwehr) bereitstellen. Gerade im Unglücksfall soll dieser als Gefahrgutunfall schnellstmöglich erkannt werden, damit auch die richtigen Maßnahmen ergriffen werden können. Bei der Lagerung und der Verwendung gilt das Gefahrstoffrecht.

Die Beförderung von Gefahrgut ist eines der wenigen Gebiete, auf dem es schon seit längerer Zeit wirklich grenzübergreifende Regelungen gibt, denen sich die meisten Staaten angeschlossen haben. Die Vereinten Nationen (UNO) haben in den Model Regulations der UN Recommendations on the Transport of Dangerous GoodsDer den Umgang mit Gefahrgut festgelegt. Jedoch haben sich weitere Standards entwickelt und durchgesetzt, seit 2000 ist die UNO bestrebt, die Regelungen als global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) zu vereinheitlichen.

Zu den wichtigsten Einzel-Regelungen gehören:


Gesamt-Statistik des Systems
ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) für den Straßenverkehr für viele europäische und benachbarte Staaten
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  • ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) für den Straßenverkehr für viele europäische und benachbarte Staaten
  • RID: Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr (RID) im Schienenverkehr
  • IMDG-Code: International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) in der internationalen Seeschifffahrt
  • ADN , ADNR, ADN-N: Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) für die Binnenschifffahrt, mit Sonderverträgen etwa für Rhein (ADNR) und Donau (ADN-D)
  • ICAO-TI, ICAO, IATA, IATA-DGR: Technical Instructions (ICAO-TI) im Luftverkehr, herausgegeben von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO). Diese werden vom Internationalen Verband der Luftverkehrsgesellschaften IATA mit den IATA Dangerous Goods Regulations (IATA-DGR) übernommen.

All diese überstaatlichen Vorschriften werden in den einzelnen Ländern durch nationale Gesetzgebung in das nationale Recht übernommen.

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