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Auflistung von Vorschriften, die in eDGD keiner Überprüfung unterliegen:

  1. Für den Luftverkehr findet keine Überprüfung einer korrekten Klassifizierung der UN-Nummern statt (Beispiel: Unterklasse 5.2.).
  2. Für Gefahrgüter der Klasse 7 erfolgt keine Prüfung der Trennvorschriften für Verpackung und Versand.
  3. In der Klasse 8 findet keine Überprüfung statt.
  4. Im IMDG-Code findet keine Überprüfung der Trennvorschriften statt.
  5. Im ADR findet keine Überprüfung des Zusammenpackens statt.

Eine Übersicht über die Gefahrgutklassen finden Sie unter Vorschriften.

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