Ausnahmen

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Folgend eine Auflistung von Vorschriften, die in der Software keiner Überprüfung unterliegen:

  1. In DGDeT findet im Luftverkehr keine Überprüfung einer korrekten Klassifizierung der UN-Nummern statt. So kann hier als Beispiel die Unterklasse 5.2. genannt werden.
  2. Für Gefahrgüter der Klasse 7 erfolgt keine Prüfung der Trennvorschriften für Verpackung und Versand.
  3. Ferner findet in der Klasse 8 keine Überprüfung statt.
  4. Im IMDG-Code findet keine Überprüfung der Trennvorschriften statt.
  5. Im ADR findet keine Überprüfung des Zusammenpackens statt.



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