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Version vom 16. März 2021, 14:00 Uhr

eDGD ist mit einem sehr durchdachten feingranularem Rechtesystem ausgestattet. Rechte können vererbt oder weitergegeben werden. Das Bearbeiten eines Gefahrgutdokuments in Abhängigkeit des Rechtssystems kann im Gefahrgutdokument erfolgen:

  • Bearbeitung des Beförderungspapiers
  • Bearbeitung mit digitaler Signatur
  • Bearbeitung ohne digitale Signatur
  • Ergänzung AWB-Nummer und Airports

Ein einmal erstelltes Gefahrgutdokument kann von jedem Nutzer eingesehen werden. Unter Berücksichtigung des Rechtesystems dürfen PK1-Nutzer alle Felder der Shipper’s Declaration ändern. Bei der Änderung eines relevanten Feldes, also allen außer

  • Airport of Departure
  • Airport of Destination
  • Air Waybill No.

erscheint automatisch die Signatur des PK1-Nutzers auf dem Gefahrgutdokument, der Shipper’s Declaration, der die letzte Änderung vorgenommen hat, sodass dieser nun für die Sendung verantwortlich ist.

Werden nur die Felder der AWB-Nummer und der Airports ausgefüllt oder angepasst, ändert sich die Signatur nicht. Basierend auf dem Rechtesystem haben neben PK1-Nutzern auch PK3-Nutzer die Möglichkeit, die

  • AWB-Nummer und die
  • Airports anzugeben

jedoch keines der anderen Felder zu verändern.

Hinweis: Mit Signatur verantwortlich für die Sendung ist dann weiterhin der PK1-Nutzer, der die Shipper’s Declaration mit allen relevanten Gefahrgutdaten erstellt oder zuletzt geändert hat.



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