Bearbeitungsrechte

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Das Bearbeiten eines Gefahrgutdokuments in Abhängigkeit des Rechtssystems

3.a Bearbeitung des Beförderungspapiers 3.a.a Bearbeitung mit digitaler Signatur 3.a.b Bearbeitung ohne digitale Signatur 3.b Ergänzung AWB-Nummer und Airports

Ein einmal erstelltes Gefahrgutdokument kann von jedem Nutzer eingesehen werden. Unter Berücksichtigung des Rechtesystems dürfen

  • PK1 Nutzer alle Felder der Shipper’s Declaration ändern. Bei der Änderung eines relevanten Feldes, also allen außer
    • Airport of Departure
    • Airport of Destination
    • Air Waybill No.

erscheint automatisch die Signatur des Nutzers auf dem Gefahrgutdokument, der Shipper’s Declaration, der die letzte Änderung vorgenommen hat, sodass dieser nun für die Sendung verantwortlich ist.

Werden nur die Felder der AWB-Nummer und der Airports ausgefüllt oder angepasst, ändert sich die Signatur nicht. Basierend auf dem Rechtesystem haben neben PK1 Nutzern auch PK3 Nutzer die Möglichkeit, die AWB-Nummer und die Airports anzugeben jedoch keines der anderen Felder zu verändern.

Hinweis: Mit Signatur verantwortlich für die Sendung ist dann weiterhin der PK1 Nutzer, der die Shipper’s Declaration mit allen relevanten Gefahrgutdaten erstellt oder zuletzt geändert hat.



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