Gefahrgutpapiere-Optionen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus DGDeT Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
(14 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Damit der Button "Optionen" blau hinterlegt und damit aktiv wird, muß mindestens ein Gefahrgutdokument in der Liste ausgewählt sein. Wenn sie 2 Gefahrgutpapiere auswählen, so bleibt nur der Button "Optionen" aktiv. Durch Anklicken haben sie die Auswahl von
Damit der Button "Optionen" blau hinterlegt und damit aktiv wird, muß mindestens ein Gefahrgutdokument in der Liste ausgewählt sein. Wenn sie 2 Gefahrgutpapiere auswählen (durch Anklicken des der Kästchen in der ganz rechten Spalte), so bleibt nur der Button "Optionen" aktiv. Durch Anklicken haben sie jetzt die Auswahl von den Funktionen
#Löschen
#Löschen
#Zusammenführen
#Zusammenführen
Beim Zusammenführen werden beide Dokumente zu einem verbunden. Dies kann z.B. von getrennt ankommenden Luftfrachtsendungen sein, die dann eine Sendung auf der Strasse ergeben. Wir nennen es "Mergen".
#:Beim Zusammenführen werden beide Dokumente zu einem verbunden. Dies kann z.B. von getrennt ankommenden Luftfrachtsendungen sein, die dann eine Sendung auf der Strasse ergeben. Wir nennen es "Mergen". Die ursprünglichen gefahrgutpapiere bleiben dabei erhalten, die zusammengeführten Dokumente ergeben ein neues Gefahrgutdokument. Nach Auswahl der Funktion Zusammenführen haben sie die Auswahl des
##Verkehrträgers
##der Gruppe
#:als Ziel des neu zu erstellenden Gefahrgutdokuments.
<br>
Hinweis: Ist nur eine Zeile ausgewählt, so finden sie eine Beschreibung weiterer Funktionen hinter dem Button Optionen unter [https://dgdet-wiki.nmmn.com/index.php?title=Funktionen der Seite Funktionen.]
 
Wichtig: Wenn sie in die Zeile eines Gefahrgutdokuments klicken, wird die Zeile aktiviert und das Gefahrgutdokument unterhalb der Liste angezeigt. Wenn sie direkt in die Kästchen Kommentar, vorletzte Spalte, klicken, können sie einen Kommentar zum Vorgang hinzufügen. Durch Anklicken des Kästchens in der letzten Spalte, ganz rechts, wählen sie die Zeile aus und sind somit in der Lage, eine weitere Zeile auszuwählen, damit die Dokumente gelöscht oder zusammengeführt werden können. Nur dann erscheint eine weitere Funktion nämlich Zusammenführen unterhalb des Buttons Optionen.
<br>
<br>
<br>
<br>

Version vom 25. März 2021, 13:49 Uhr

Damit der Button "Optionen" blau hinterlegt und damit aktiv wird, muß mindestens ein Gefahrgutdokument in der Liste ausgewählt sein. Wenn sie 2 Gefahrgutpapiere auswählen (durch Anklicken des der Kästchen in der ganz rechten Spalte), so bleibt nur der Button "Optionen" aktiv. Durch Anklicken haben sie jetzt die Auswahl von den Funktionen

  1. Löschen
  2. Zusammenführen
    Beim Zusammenführen werden beide Dokumente zu einem verbunden. Dies kann z.B. von getrennt ankommenden Luftfrachtsendungen sein, die dann eine Sendung auf der Strasse ergeben. Wir nennen es "Mergen". Die ursprünglichen gefahrgutpapiere bleiben dabei erhalten, die zusammengeführten Dokumente ergeben ein neues Gefahrgutdokument. Nach Auswahl der Funktion Zusammenführen haben sie die Auswahl des
    1. Verkehrträgers
    2. der Gruppe
    als Ziel des neu zu erstellenden Gefahrgutdokuments.


Hinweis: Ist nur eine Zeile ausgewählt, so finden sie eine Beschreibung weiterer Funktionen hinter dem Button Optionen unter der Seite Funktionen.
Wichtig: Wenn sie in die Zeile eines Gefahrgutdokuments klicken, wird die Zeile aktiviert und das Gefahrgutdokument unterhalb der Liste angezeigt. Wenn sie direkt in die Kästchen Kommentar, vorletzte Spalte, klicken, können sie einen Kommentar zum Vorgang hinzufügen. Durch Anklicken des Kästchens in der letzten Spalte, ganz rechts, wählen sie die Zeile aus und sind somit in der Lage, eine weitere Zeile auszuwählen, damit die Dokumente gelöscht oder zusammengeführt werden können. Nur dann erscheint eine weitere Funktion nämlich Zusammenführen unterhalb des Buttons Optionen.



Hauptseite
Seiteninformationen und Statistik


Copyright
Impressum