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Ist das Gefahrgutdokument, die Shipper’s Declaration, vollständig erstellt, kann sie durch „Teilen“ mit anderen eDGD-Nutzern geteilt werden.  
Ist das Gefahrgutdokument, die Shipper’s Declaration, vollständig erstellt, kann sie durch »Teilen« mit anderen eDGD-Nutzern geteilt werden.  
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Dabei muss der Nutzer jeweils die Gruppe oder Person auswählen, an die er das Gefahrgutdokument weiterleiten möchte. Im nächsten Schritt kann der Nutzer bestimmen, welche Rechte der empfangende Nutzer besitzt.  
Dabei muss der Nutzer jeweils die Gruppe oder Person auswählen, an die er das Gefahrgutdokument weiterleiten möchte. Im nächsten Schritt kann der Nutzer bestimmen, welche Rechte der empfangende Nutzer besitzt.  
*Die Standardeinstellung erlaubt es dem Empfänger die AWB-Nummer und die Airports zu verändern, den Rest des Dokumentes allerdings nur zu lesen.
*Die Standardeinstellung erlaubt es dem Empfänger, die AWB-Nummer und die Airports zu verändern, den Rest des Dokumentes allerdings nur zu lesen.
*Abweichend davon kann dem Empfänger auch gestattet werden, das gesamte Dokument anzupassen (sofern es sich um einen im System freigeschalteten PK1 Nutzer handelt)  
*Abweichend davon kann dem Empfänger auch gestattet werden, das gesamte Dokument anzupassen (sofern es sich um einen im System freigeschalteten Nutzer mit Modul A Zertifikat handelt),
*oder es ausschließlich lesen zu können.  
*oder es ausschließlich lesen zu können.  
Zuletzt besteht wie beim Exportieren eines Dokuments die Möglichkeit, dem Empfänger per E-Mail mitzuteilen, dass er ein neues Dokument erhalten hat.
Zuletzt besteht, wie beim Exportieren eines Dokuments, die Möglichkeit, dem Empfänger per E-Mail mitzuteilen, dass er ein neues Dokument erhalten hat.
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  Hinweis: Man kann die Berechtigung verleihen, weitere Änderungen am Dokument / Beförderungspapier durchführen zu können, indem man die Standardeinstellung von „Lesen“ auf „Schreiben“ verändert. Sofern der neue Nutzer eine digitale Signatur hinterlegt hat, wird diese auf dem geänderten Dokument übernommen. Ohne digitale Signatur wird nur der Name des Versenders geändert. Ein so geändertes Dokument muss danach gedruckt und manuell unterschrieben werden, um gültig zu sein.
  Hinweis: Man kann die Berechtigung verleihen, weitere Änderungen am Dokument / Beförderungspapier durchführen zu können, indem man die Standardeinstellung von »Lesen« auf »Schreiben« verändert. Sofern der neue Nutzer eine digitale Signatur hinterlegt hat, wird diese auf dem geänderten Dokument übernommen. Ohne digitale Signatur wird nur der Name des Versenders geändert. Ein so geändertes Dokument muss danach gedruckt und manuell unterschrieben werden, um gültig zu sein.
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Aktuelle Version vom 23. Mai 2023, 05:02 Uhr

Ist das Gefahrgutdokument, die Shipper’s Declaration, vollständig erstellt, kann sie durch »Teilen« mit anderen eDGD-Nutzern geteilt werden.

Dabei muss der Nutzer jeweils die Gruppe oder Person auswählen, an die er das Gefahrgutdokument weiterleiten möchte. Im nächsten Schritt kann der Nutzer bestimmen, welche Rechte der empfangende Nutzer besitzt.

  • Die Standardeinstellung erlaubt es dem Empfänger, die AWB-Nummer und die Airports zu verändern, den Rest des Dokumentes allerdings nur zu lesen.
  • Abweichend davon kann dem Empfänger auch gestattet werden, das gesamte Dokument anzupassen (sofern es sich um einen im System freigeschalteten Nutzer mit Modul A Zertifikat handelt),
  • oder es ausschließlich lesen zu können.

Zuletzt besteht, wie beim Exportieren eines Dokuments, die Möglichkeit, dem Empfänger per E-Mail mitzuteilen, dass er ein neues Dokument erhalten hat.

Hinweis: Man kann die Berechtigung verleihen, weitere Änderungen am Dokument / Beförderungspapier durchführen zu können, indem man die Standardeinstellung von »Lesen« auf »Schreiben« verändert. Sofern der neue Nutzer eine digitale Signatur hinterlegt hat, wird diese auf dem geänderten Dokument übernommen. Ohne digitale Signatur wird nur der Name des Versenders geändert. Ein so geändertes Dokument muss danach gedruckt und manuell unterschrieben werden, um gültig zu sein.



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