Bearbeitungsrechte: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Bearbeiten eines Gefahrgutdokuments in Abhängigkeit des Rechtssystems
eDGD ist mit einem sehr durchdachten, feingranularem Rechtesystem ausgestattet. Rechte können vererbt oder weitergegeben werden. Das Bearbeiten eines Gefahrgutdokuments in Abhängigkeit des Rechtssystems kann im Gefahrgutdokument erfolgen:
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3.a Bearbeitung des Beförderungspapiers
*Bearbeitung des Beförderungspapiers
3.a.a Bearbeitung mit digitaler Signatur
*Bearbeitung mit digitaler Signatur
3.a.b Bearbeitung ohne digitale Signatur 3.b Ergänzung AWB-Nummer und Airports
*Bearbeitung ohne digitale Signatur
*Ergänzung AWB-Nummer und Airports


Ein einmal erstelltes Gefahrgutdokument kann von jedem Nutzer eingesehen werden. Unter Berücksichtigung des Rechtesystems dürfen  
Ein einmal erstelltes Gefahrgutdokument kann von jedem Nutzer eingesehen werden. Unter Berücksichtigung des Rechtesystems dürfen Nutzer mit Modul A Zertifikat alle Felder der Shipper’s Declaration ändern. Bei der Änderung eines relevanten Feldes, also allen außer  
*PK1 Nutzer alle Felder der Shipper’s Declaration ändern. Bei der Änderung eines relevanten Feldes, also allen außer  
*Airport of Departure
**Airport of Departure
*Airport of Destination
**Airport of Destination
*Air Waybill No.
**Air Waybill No.
erscheint automatisch die Signatur des Modul A-Nutzers auf dem Gefahrgutdokument, der Shipper’s Declaration, der die letzte Änderung vorgenommen hat, sodass dieser nun für die Sendung verantwortlich ist.
erscheint automatisch die Signatur des Nutzers auf dem Gefahrgutdokument, der Shipper’s Declaration, der die letzte Änderung vorgenommen hat, sodass dieser nun für die Sendung verantwortlich ist.
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Werden nur die Felder der AWB-Nummer und der Airports ausgefüllt oder angepasst, ändert sich die Signatur nicht. Basierend auf dem Rechtesystem haben neben PK1 Nutzern auch PK3 Nutzer die Möglichkeit, die AWB-Nummer und die Airports anzugeben jedoch keines der anderen Felder zu verändern.  
Werden nur die Felder der AWB-Nummer und der Airports ausgefüllt oder angepasst, ändert sich die Signatur nicht. Basierend auf dem Rechtesystem haben neben Modul A-Nutzern auch Modul C-Nutzer die Möglichkeit, die  
  Hinweis: Mit Signatur verantwortlich für die Sendung ist dann weiterhin der PK1 Nutzer, der die Shipper’s Declaration mit allen relevanten Gefahrgutdaten erstellt oder zuletzt geändert hat.
*AWB-Nummer und die  
*Airports anzugeben  
jedoch keines der anderen Felder zu verändern.  
  Hinweis: Mit Signatur verantwortlich für die Sendung ist dann weiterhin der Modul A-Nutzer, der die Shipper’s Declaration mit allen relevanten Gefahrgutdaten erstellt oder zuletzt geändert hat. Siehe hierzu [https://dgdet-wiki.nmmn.com/index.php?title=Benutzerkonto Benutzerkonto Signatur.]
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[https://dgdet-wiki.nmmn.com/index.php?title={{PAGENAME}}&action=info Seiteninformationen und Statistik]
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[https://dgdet-wiki.nmmn.com/index.php/Copyright Copyright]
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[https://dgdet.nmmn.com/ownpage/ownpage/getpage/page/imprint Impressum]

Aktuelle Version vom 23. Mai 2023, 05:42 Uhr

eDGD ist mit einem sehr durchdachten, feingranularem Rechtesystem ausgestattet. Rechte können vererbt oder weitergegeben werden. Das Bearbeiten eines Gefahrgutdokuments in Abhängigkeit des Rechtssystems kann im Gefahrgutdokument erfolgen:

  • Bearbeitung des Beförderungspapiers
  • Bearbeitung mit digitaler Signatur
  • Bearbeitung ohne digitale Signatur
  • Ergänzung AWB-Nummer und Airports

Ein einmal erstelltes Gefahrgutdokument kann von jedem Nutzer eingesehen werden. Unter Berücksichtigung des Rechtesystems dürfen Nutzer mit Modul A Zertifikat alle Felder der Shipper’s Declaration ändern. Bei der Änderung eines relevanten Feldes, also allen außer

  • Airport of Departure
  • Airport of Destination
  • Air Waybill No.

erscheint automatisch die Signatur des Modul A-Nutzers auf dem Gefahrgutdokument, der Shipper’s Declaration, der die letzte Änderung vorgenommen hat, sodass dieser nun für die Sendung verantwortlich ist.

Werden nur die Felder der AWB-Nummer und der Airports ausgefüllt oder angepasst, ändert sich die Signatur nicht. Basierend auf dem Rechtesystem haben neben Modul A-Nutzern auch Modul C-Nutzer die Möglichkeit, die

  • AWB-Nummer und die
  • Airports anzugeben

jedoch keines der anderen Felder zu verändern.

Hinweis: Mit Signatur verantwortlich für die Sendung ist dann weiterhin der Modul A-Nutzer, der die Shipper’s Declaration mit allen relevanten Gefahrgutdaten erstellt oder zuletzt geändert hat. Siehe hierzu Benutzerkonto Signatur. 



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