Bearbeitungsrechte: Unterschied zwischen den Versionen
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Hinweis: Mit Signatur verantwortlich für die Sendung ist dann weiterhin der PK1-Nutzer, der die Shipper’s Declaration mit allen relevanten Gefahrgutdaten erstellt oder zuletzt geändert hat. | Hinweis: Mit Signatur verantwortlich für die Sendung ist dann weiterhin der PK1-Nutzer, der die Shipper’s Declaration mit allen relevanten Gefahrgutdaten erstellt oder zuletzt geändert hat. Siehe hierzu [https://dgdet-wiki.nmmn.com/index.php?title=Benutzerkonto Benutzerkonto Signatur] | ||
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Version vom 23. März 2021, 07:44 Uhr
eDGD ist mit einem sehr durchdachten feingranularem Rechtesystem ausgestattet. Rechte können vererbt oder weitergegeben werden. Das Bearbeiten eines Gefahrgutdokuments in Abhängigkeit des Rechtssystems kann im Gefahrgutdokument erfolgen:
- Bearbeitung des Beförderungspapiers
- Bearbeitung mit digitaler Signatur
- Bearbeitung ohne digitale Signatur
- Ergänzung AWB-Nummer und Airports
Ein einmal erstelltes Gefahrgutdokument kann von jedem Nutzer eingesehen werden. Unter Berücksichtigung des Rechtesystems dürfen PK1-Nutzer alle Felder der Shipper’s Declaration ändern. Bei der Änderung eines relevanten Feldes, also allen außer
- Airport of Departure
- Airport of Destination
- Air Waybill No.
erscheint automatisch die Signatur des PK1-Nutzers auf dem Gefahrgutdokument, der Shipper’s Declaration, der die letzte Änderung vorgenommen hat, sodass dieser nun für die Sendung verantwortlich ist.
Werden nur die Felder der AWB-Nummer und der Airports ausgefüllt oder angepasst, ändert sich die Signatur nicht. Basierend auf dem Rechtesystem haben neben PK1-Nutzern auch PK3-Nutzer die Möglichkeit, die
- AWB-Nummer und die
- Airports anzugeben
jedoch keines der anderen Felder zu verändern.
Hinweis: Mit Signatur verantwortlich für die Sendung ist dann weiterhin der PK1-Nutzer, der die Shipper’s Declaration mit allen relevanten Gefahrgutdaten erstellt oder zuletzt geändert hat. Siehe hierzu Benutzerkonto Signatur
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